AGB

Wir freuen uns, euch als Gäste in der Berghütte Fichtelstreich begrüßen zu dürfen.
Wir hoffen, dass euch vor Urlaubsantritt nichts dazwischen kommt, z.B. ein Krankheitsfall oder dergleichen – der eine Verkürzung oder das nicht Antreten der Reise hervorrufen könnte. Wir empfehlen euch den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung, die im Ernstfall für die Stornierungskosten aufkommt.
Hier findet ihr unsere Regelungen, solltet ihr die Reise doch stornieren müssen. Bitte bestätigt durch Eingabe eures Buchungscodes, den wir euch zusenden, die Anerkennung dieser AGB. Mit Eingang der Zustimmung zu den AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Überweisung der Kaution gilt eure Buchung als bindend.

Bitte beachtet – ihr bucht eine urige Berghütte! Von Hüttenfreunden für Hüttenfreunde!

1. Die Reservierung

Nach dem ihr uns eure telefonische oder schriftliche Reservierung zugesandt habt, senden wir euch eine Bestätigung mit der Bitte zu, uns eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro an unsere Bankverbindung zu überweisen. Die Kaution wird ca. 7 Tage nach Abreise wieder zurück überwiesen, wenn keine Schäden aufgetreten sind.

2. Die Abrechnung

Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich für das Haus pro Nacht oder die Aufbettung/ Zustellbett pro Person und Nacht einschließlich der Mehrwertsteuer von derzeit 7% für die Übernachtung inkl. Bettwäsche und Handtücher und zzgl. einmaligen Endreinigungskosten. Nicht enthalten sind Ortsabgaben wie die Kurtaxe, die obligatorisch vor Ort gesondert und in bar gezahlt werden müssen. Die Zahlung der Übernachtungskosten kann in bar oder per Vorab-Überweisung erfolgen.

3. Die Anreise/ Abreise

Die Berghütte steht euch am Anreisetag ab 15 Uhr und am Abreisetag bis 10 Uhr zur Verfügung. Solltet ihr später als 20 Uhr anreisen, bitten wir euch uns dies vorab mitzuteilen.

4. Der Reiserücktritt

Ihr könnt von einer Reservierung zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Maßgebend für den Rücktritt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tretet ihr vom Gastaufnahmevertrag zurück, kann der Vermieter Ersatz für die getroffene Reisevorkehrung und für seine Aufwendungen verlangen. (siehe unten).

Bis zum 31.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises* (min. 50,00 Euro).
Bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
Darüber hinaus 80% des Reisepreises.
Bei Nichtanreise am Buchungstag oder vorzeitige Abreise 100% des Reisepreises.

Für Umbuchung des Reisezeitraumes wird eine Unkostenpauschale von 50,00 Euro berechnet.
* Reisepreis: Gesamter Preis für das Haus pro Tag multipliziert mit den Tagen der Aufenthaltsdauer

5. Die Hüttenordnung

5.1 Die Berghütte wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände oder Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Das Inventar ist schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Die Feuerstellen (Kachelofen,Außengrill, Lagerfeuerplatz) sind sachgemäß zu gebrauchen. Ein Mieter muss einen Nachweis über den Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung bei Einzug erbringen.

5.2 Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Berghütte verwahrt und/oder hinterlässt

5.3 Bei vertragswidrigem Gebrauch der Berghütte, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, etc. sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises ( §3) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden oder ein zusätzliches Entgelt insb. bei Überbelegung nachträglich eingefordert werden.

5.4 Für die Dauer der Überlassung der Berghütte ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Hütte Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bei Energiekosten wesentlich über dem üblichen Verbrauch wird eine gesonderte Nachzahlung (Wasser, Strom) eingefordert. Weiterhin obliegt dem Gast während des Aufenthaltes die Beräumung der grundstückseigenen Wege und Treppe. Entsprechende Gerätschaften und Streugut stellt der Vermieter zur Verfügung. 

5.5 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Berghütte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Hunde sind im Außenbereich und auf öffentlichen Wegen an der Leine zu führen.

5.6 In der Berghütte gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur im Außenbereich erlaubt. Der Garten ist sauber zu hinterlassen, keine Kippen bitte! Es kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für das Aufräumen im Garten i.H. von 200 € erhoben werden.

5.7 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

6. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt der Betriebsort, also der Ort, in dem sich die Berghütte befindet und in dem die Leistung aus dem Gastaufnahmevertrag zu erbringen sind. Zahlungspflicht besteht spätestens am Abreisetag. Der vereinbarte Mietpreis kann auch im Voraus überwiesen werden. Der Mieter fügt sich ausdrücklich dieser Bestimmung.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Schreibe einen Kommentar